Gut informiert zu sein, ist gerade in Krisenzeiten von großer Bedeutung. Um die Bürgerinnen und Bürger im Tecklenburger Land stets auf dem Laufenden zu halten, werden öffentliche Bekanntmachungen aus den Rathäusern im Erscheinungsgebiet der Ibbenbürener Volkszeitung ab sofort zusätzlich zur Veröffentlichung in der gedruckten IVZ auch auf dieser Seite frei zugänglich veröffentlicht.
In Zeiten der Corona-Krise soll dieser Service mit dazu beitragen, auch Haushalte ohne Tageszeitungsabonnement zeitnah und zuverlässig zu informieren.
Das Angebot wird fortlaufend aktualisiert.

Ibbenbüren

Hörstel

Hopsten

Lotte

Mettingen
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Aushang (Anschlag) an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Mettingen am Rathaus, Markt 6 - 8, 49497 Mettingen, für die Dauer von einer Woche vollzogen. Auf die Bekanntmachungen wird im Internet (www.mettingen.de) hingewiesen. Gleichzeitig werden die Bekanntmachungen in vollem Wortlaut auch nachrichtlich im Internet (www.mettingen.de) veröffentlicht.
Für die Rechtswirksamkeit der Bekanntmachung ist die Veröffentlichung im Internet nicht erforderlich.

Recke
